Die Abwrackprämie
Abwrackprämie oder auch Umweltprämie genannt wurde im Rahmen des Konjunkturpakets II von der großen Koalition beschlossen. Mit dieser Prämie (Verschrottungsprämie für Altautos) sollen die Bürger zum Kauf eines Neuwagens animiert werden. Im Grunde genommen ein einfache Konzept. Man bringe seinen alten Wagen zum Schrotthändler seines Vertrauens und lasse ihn verschrotten, kassiere für diese verschrottung 2500 Euro und kaufe sich somit gleich einen Neuwagen. Die „Umweltprämie“ wird vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ausgezahlt. Klingt alles super und Geld sparend, es gibt nur einen kleinen oder auch zwei kleine Hacken an der Sache.
Der erste Hacken „heißt“ NEUN Jahre, das bedeutet das Auto was verschrottet werden soll, muss mindestens NEUN Jahre auf dem Buckel haben und es muss mindestens ein Jahr auf den Halten zugelassen gewesen sein. Für die somit erstandene Prämie ist vorgesehen, dass die Halter sich einen Neuwagen oder sogar einen Jahreswagen kaufen und zulassen. Der neue Wagen muss mindestens die Schadstoffklasse 4 haben, daher auch der Name „Umweltprämie“. Ok das ist ja noch nicht ganz so wild, damit kann man ja noch leben.
Der zweite Hacken ist jedoch etwas komplizierter und nicht genau durchdacht von der Regierung. Es wurden insgesamt 1,5 Milliarden Euro in einen „Topf“ geschmissen und für die gesamten Prämien verplant. Außerdem rechnete man damit, dass das Geld bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres reichen würde. Doch ist das Geld alle – ist es alle (was Voraussichtlich schon Ende März 2009 sein wird). Zurzeit sieht es leider so aus, dass viele Leute die sich gerne auch ein kleines Stückchen von der Prämie abschneiden wollen, nichts mehr abbekommen. Mit diesen 1,5 Milliarden Euro könnten oder mittlerweile konnten somit maximal 600.000 Prämien bezahlt werden. Die Prämie soll in diesem Jahr den Kauf von rund 300.000 Neuwagen auslösen, sagen jedenfalls die Fachleute.
Die Umweltprämie kann nicht nur von privaten Leuten beantragt werden, sondern man kann auch seinen Autohändler des Vertrauens darum bitten. Für den Antrag braucht der Autobesitzer oder auch der Händler jediglich den Nachweis über die Verschrottung des alten Autos und den Stilllegungsbescheid von der KFZ – Zulassungsstelle. Diese beiden Nachweise muss er dann bei der BAFA vorlegen. Es muss nachgewiesen werden, dass das alte und auch das neue Auto auf ihn zugelassen war beziehungsweise ist.
Man sollte sich schnell entscheiden ob man sich, in der Zeit der heiß diskutierten Abwrackprämie, doch noch ein neues Auto zulegt. Bis zum 30 Juni 2009 gilt eine Steuerbefreiung für neu erworbene Autos, das heißt Käufer eines neuen Autos müssen keine Steuern zahlen, ein Jahr lang. Die Steuerbefreiung kann auch für zwei Jahre gelten, aber nur wenn der Wagen die Abgasnormen Euro 5 oder die Abgasnormen Euro 6 erfüllt. Auf alle Fälle gilt diese Befreiung nur bis 31. Dezember 2010. Ab dem 1. Juli 2009 wird die Kraftfahrzeugsteuer neu berechnet, und zwar nach dem Kohlenstoffdioxidausstoßes des Autos.
Es lohnt sich also in jedem Fall, wenn man wenigstens einmal darüber nachdenkt sich ein Neuwagen oder einen Jahreswagen zu kaufen.